Quartierparking Landhof - Nein! Logo

Baurechtsvertrag bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten

Posted by Webmaster at 14:36 on 18.12.2017

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Im Juni 2017 hat der Regierungsrat Basel-Stadt der Bau- und Finanzgesellschaft Zum Greifen AG den Zuschlag für den Bau und den Betrieb eines neuen Quartierparkings unter dem Landhof erteilt. Dabei hat er Immobilien Basel-Stadt den Auftrag erteilt, mit der Zum Greifen AG einen Baurechtsvertrag auszuhandeln.
Da das Quartierparking nur für Anwohnerinnen und Anwohner sein soll, fragten wir uns natürlich, wie dies geregelt werden würde und ersuchten um Einsichtnahme in den Baurechtsvertrag.

Wir baten also Anfang Dezember Immobilien Basel-Stadt darum, uns Einsicht in den Baurechtsvertrag zu gewähren, den sie mit der Zum Greifen AG schliesst - gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip gemäss §25 IDG.

Die Antwort von Immobilien Basel-Stadt kam umgehend: Mit Schreiben vom 12. Dezember lehnte sie unser Gesuch ab mit der Begründung, sie würden nicht dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen, soweit sie "am wirtschaftlichen Wettbewerb teilnehmen und dabei privatrechtlich handeln" würden.

Und weiter: "Baurechtsvergaben, die wie diejenige für das Quartierparking Landhof öffentlich ausgeschrieben werden und nach wirtschaftlichen Überlegungen vergeben werden, unterliegen grundsätzlich nicht dem Öffentlichkeitsprinzip."

Es mutet uns doch recht seltsam an, dass die Vergabe des Bauprojekts "nach wirtschaftlichen Überlegungen" erfolgt, die Argumentation des Regierungsrates und der Bau- und Verkehrsdepartements aber die ist, dass das geplante Quartierparking

  1. für die Anwohnerinnen und Anwohner im Wettsteinquartier ist und
  2. den Parksuchverkehr zu minimieren und die Parkplatzsituation für die Quartierbewohner zu verbessern,

also eher einem "hoheitlichen" als  ökonomischen Charakter (z.B. um Rendite zu machen) entspricht.

Inwiefern Immobilien Basel-Stadt am "wirtschaftlichen Wettbewerb" teilnimmt, wenn einerseits die Ausschreibung für das Bauprojekt öffentlich war und andererseits mit der Zum Greifen AG nur ein einziger privater Investor sich darauf beworben hat, erschliesst sich uns "Normalbürgern" auch nicht.
Es scheint allerdings üblich zu sein, so erfuhren wir, dass Immobilien Basel-Stadt mit dieser Begründung Einsichtnahme gemäss Öffentlichkeitsprinzip in Dokumente verweigert.

Es bleibt den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern also verborgen, was genau zwischen Immobilien Basel-Stadt und der Zum Greifen AG ausgehandelt und wie geregelt wurde bzw.  wird, dass das Quartierparking nur den Anwohnerinnen und Anwohnern im Wettstein vorbehalten bleibt.

Immerhin steht in o.g. Antwortschreiben von Immobilien Basel-Stadt, dass bis zum Datum des Schreibens (12.12.2017) noch kein Baurechtsvertrag abgeschlossen wurde.


Medienecho

Das Parking unter dem Landhof ist auch in verschiedenen Medien, Zeitungen, Radios etc. ein beliebtes Thema. Hier eine Übersicht.